Voraussetzungen
Als Familie gelten Ehepaare, unverheiratete Paare, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren.
Deutsch als Muttersprache.
Mindestens ein erwachsenes Familienmitglied muss die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz besitzen.
Wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann die Zustimmung erteilt werden, wenn der oder die Beschäftigte nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt.
Au-pair und Gastfamilie dürfen nicht miteinander verwandt sein. Dies ist dringend einzuhalten, damit es nicht zu illegaler Einwanderung kommt.
Aufnahme und Integration des Au-pairs in die Familie als Familienmitglied.
Unterstützung des Au-pairs bei Sprache und kulturellem Austausch.
Die Bestimmungen für Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis müssen eingehalten werden.
Pflichten der Gastfamilie
Kündigungsschutz: falls das Au-pair-Verhältnis aufgelöst wird, haben beide Parteien eine Kündigungsfrist von 14 Tagen einzuhalten, in denen alle Pflichten und Rechte weiter gelten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.