Voraussetzungen

  • Als Familie gelten Ehepaare, unverheiratete Paare, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren.

  • Deutsch als Muttersprache.

  • Mindestens ein erwachsenes Familienmitglied muss die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz besitzen.

  • Wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann die Zustimmung erteilt werden, wenn der oder die Beschäftigte nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt.

  • Au-pair und Gastfamilie dürfen nicht miteinander verwandt sein. Dies ist dringend einzuhalten, damit es nicht zu illegaler Einwanderung kommt.

  • Aufnahme und Integration des Au-pairs in die Familie als Familienmitglied.

  • Unterstützung des Au-pairs bei Sprache und kulturellem Austausch.

Die Bestimmungen für Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis müssen eingehalten werden.


 

Pflichten der Gastfamilie

  • Dem Au-pair soll ein eigenes möbliertes, beheizbares und abschließbares Zimmer zur Verfügung gestellt werden.
  • Das Au-pair erhält ein monatliches Taschengeld in Höhe von 260 EUR, sowie einen Zuschuss von 50 EUR zum Sprachkurs und eine Beteiligung an den Fahrtkosten zur Sprachschule und Au-pair-Treffen.
  • Abschluss einer privaten Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung (die Kosten hierfür betragen ca. 39 EUR pro Monat).
  • Dem Au-pair steht ein bezahlter Urlaub von 4 Wochen bei einem Aufenthalt von 12 Monaten zu, bei kürzeren Aufenthalten 2 Werktage für jeden vollen Beschäftigungsmonat.
  • Verpflegung durch die Gastfamilie, d.h. gemeinsame Mahlzeiten mit der Gastfamilie sind selbstverständlich.
  • Die Gastfamilie bezahlt in Deutschland die Gebühren bei den Behörden für Anmeldung und Aufenthaltsverlängerung.
  • Die Gastfamilie fördert die Teilnahme des Au-pairs an kulturellen Veranstaltungen, den Au-pair-Treffen und Möglichkeiten, die Region kennen zu lernen.

Kündigungsschutz: falls das Au-pair-Verhältnis aufgelöst wird, haben beide Parteien eine Kündigungsfrist von 14 Tagen einzuhalten, in denen alle Pflichten und Rechte weiter gelten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.