Die EU Blue Card Germany

 

Die "EU Blue Card Germany" ist ein befristeter Aufenthaltstitel mit Arbeitsmarktzugang, der einem Angehörigen eines Nicht EU-Staates den legalen Aufenthalt in einem EU-Mitgliedsstaat (z.B. Deutschland) zum Zwecke der Erwerbstätigkeit ermöglicht.

 

Am 1. August 2012 wurde in Deutschland die EU-Richtlinie zur Blauen Karte EU durch das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der EU Teil des deutschen Rechts.

 

Die Arbeitssuche in Deutschland ist dadurch für Fachkräfte und Akademiker mit deutschem oder anerkanntem ausländischen Hochschulabschluss für eine Dauer von bis zu sechs Monaten möglich, um ein Arbeitsplatzangebot mit attraktivem Einkommen zu finden.


 

Dauer und Gültigkeit der EU Blue Card Germany

 

Die maximale Aufenthaltsdauer mit einer "EU Blue Card Germany" beträgt bei erstmaliger Erteilung vier Jahre. Bei einem Arbeitsvertrag mit einer geringeren Dauer des Arbeitsverhältnisses als vier Jahre wird die "EU Blue Card Germany" für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich dreier Monate vergeben. Eine Verlängerung ist möglich. Es kann auch eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden.


 

Voraussetzungen

 

Neben allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen muss Folgendes erfüllt sein:

  • Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums. Bei ausländischem Abschluss ist eine Anerkennung notwendig oder er muss mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein.
  • Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots bzw. eines bereits unterzeichneten bzw. bestehenden Arbeitsvertrags und Erreichen eines bestimmten minimalen Jahresbruttogehalts. Seit 2016 gelten folgende Minimumbeträge:

o    49.600 EUR eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Erteilung der "EU Blue Card Germany" entfällt, wenn dieses Mindestbruttoeinkommen (unabhängig des Arbeitszeitsmodells) erreicht wird.

o    38.688 EUR im Falle eines sog. Mangelberufes (d.h. insbesondere Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Humanmediziner (ausgenommen Zahnärzte) und akademische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie).


 

Vorteile der EU Blue Card Germany

  • Ist man im Besitz einer gültigen "EU Blue Card Germany", so dürfen Familienangehörige ohne Wartezeit und uneingeschränkt in Deutschland berufstätig werden.
  • Im Falle eines gewünschten Ehegattennachzugs entfällt der Nachweis von Deutschkenntnissen für den Ehegatten.
  • Die Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ist für den Besitzer der "EU Blue Card Germany" nach 33 Monaten möglich.
  • Ein Aufenthalt außerhalb der EU ist für 12 Monate ohne Verlust des Aufenthaltsrechts möglich. Außerdem besteht die Möglichkeit sich nach einem 18-monatigen Aufenthalt in Deutschland in einem anderen EU-Staat niederzulassen.
  • Hat sich der Besitzer der "EU Blue Card Germany" in einem anderen EU-Mitgliedsstaat aufgehalten, so zählt diese Aufenthaltsdauer für den Erhalt eines Aufenthaltstitels in Deutschland mit.