Pflichten und Aufgaben des Au-pairs
Vorteile des Au-pairs und Aufenthaltsdauer
-
Erfahrungen mit Kindern sammeln.
-
Deutschkenntnisse vertiefen und dadurch Berufeinstiegschancen
verbessern.
-
Interkultureller Austausch, indem das Au-pair die deutsche Kultur und
Sprache kennenlernt und internationale Freundschaften schließen kann.
-
Auslandsaufenthalt mit wenig Aufwand und minimalen Kosten.
-
Das Erweitern des eigenen Horizonts, indem man Verantwortung für sich
selbst und für Andere übernimmt.
-
Ideale Vorbereitung auf einen längeren Aufenthalt im Ausland (z.B. für
Studium).
Aufenthaltsdauer
Rechte des Au-pairs
-
Das Au-pair erhält ein eigenes möbliertes, beheizbares und
abschließbares Zimmer, sowie ein monatliches Taschengeld i.H.v. 260 EUR, was auch bei Krankheit fortgezahlt werden muss, sowie einen Zuschuss von 50,- EUR zum Sprachkurs.
-
Abschluss einer privaten Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung durch die
Gastfamilie (die Kosten hierfür betragen ca. 39 EUR pro Monat).
-
Dem Au-pair steht ein bezahlter Urlaub von 4 Wochen bei einem
Aufenthalt von 12 Monaten zu, bei kürzeren Aufenthalten 2 Werktage für jeden vollen Beschäftigungsmonat.
-
Verpflegung durch die Gastfamilie, d.h. gemeinsame Mahlzeiten mit der
Gastfamilie sind selbstverständlich.
-
Die Gastfamilie bezahlt in Deutschland die Gebühren bei den Behörden für
Anmeldung und Verlängerung des Aufenthaltstitels.
-
Die Gastfamilie fördert die Teilnahme des Au-pairs an kulturellen Veranstaltungen, den
Au-pair-Treffen und Möglichkeiten, um die Region kennen zu lernen.
-
Gesetzliche Feiertage sind grundsätzlich frei oder durch Freizeit
auszugleichen.
-
Die Agentur soll jederzeit für das Au-pair erreichbar
sein.
-
In Deutschland wird es am Bahnhof/Flughafen von seiner Gastfamilie
abgeholt.
-
Kostenübernahme ärztlicher Untersuchungen, die von der Gastfamilie gewünscht
sind.
Kündigungsschutz: falls das Au-pair-Verhältnis aufgelöst wird, haben beide
Parteien eine Kündigungsfrist von 14 Tagen einzuhalten, in denen alle Pflichten und Rechte weiter gelten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.