Voraussetzungen

 

  • Alter von 18-27 Jahren; zum Zeitpunkt der Visumbeantragung darf das zugelassene Höchstalter 27 Jahre betragen.
  • Abgeschlossene Schulausbildung (für Au-pairs aus Marokko ist das Baccalauréat erforderlich, das mit dem deutschen Abitur vergleichbar ist).
  • Grundkenntnisse der deutschen Sprache; mindestens jedoch Level A1 (d.h. mind. 170 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten).
  • Bereitschaft zur Kinderbetreuung, d.h. die Kinder zu beaufsichtigen, sie auf dem Weg in den Kindergarten bzw. in die Schule zu begleiten, Mithilfe im Haushalt (Küchen-, Reinigungsarbeiten, bügeln, etc.).
  • Erfahrungen im Babysitten, z. B. durch ein Praktikum im Kindergarten, sollten vorhanden sein.
  • Kein bisheriger Au-pair Aufenthalt in Deutschland.
  • Kein bestehendes Verwandtschaftsverhältnis mit der Gastfamilie.
  • Gültiges Gesundheitszeugnis.
  • Aufenthaltsdauer mindestens 10 Monate, maximal 12 Monate.


 

Pflichten und Aufgaben des Au-pairs

 

  • Die Arbeitszeit ist laut Bundesagentur für Arbeit mit 30 Stunden geregelt, einschließlich Babysitten (bis zu 3x Babysitting am Abend, gelegentlich auch am Wochenende) und darf maximal 6 Stunden täglich betragen. Soll diese Zeitdauer aus besonderem Anlass überschritten werden, so bedarf dies einer vorherigen Absprache. Die Überstunden müssen zeitlich ausgeglichen werden.
  • Das Babysitten ist die wesentliche Aufgabe des Au-pairs.
  • Mithilfe bei der Kinderbetreuung, d.h. die Kinder beaufsichtigen, sie auf dem Weg in den Kindergarten bzw. in die Schule begleiten und mit ihnen spielen.
  • Unterstützung bei leichten Hausarbeiten (z.B. Abspülen, bügeln, etc.).
  • Zubereitung von Frühstück und einfachen Mahlzeiten.
  • Aktive Teilnahme an einem Deutsch-Sprachkurs.
  • Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit, soziale Kompetenz sind bei dem Au-pair erforderlich, um sich schnellst in der Gastfamilie integrieren zu können.
  • Organisation und Finanzieren der An- und Abreise obliegt dem Au-pair.


Vorteile des Au-pairs und Aufenthaltsdauer

  • Erfahrungen mit Kindern sammeln.
  • Deutschkenntnisse vertiefen und dadurch Berufeinstiegschancen verbessern.
  • Interkultureller Austausch, indem das Au-pair die deutsche Kultur und Sprache kennenlernt und internationale Freundschaften schließen kann.
  • Auslandsaufenthalt mit wenig Aufwand und minimalen Kosten.
  • Das Erweitern des eigenen Horizonts, indem man Verantwortung für sich selbst und für Andere übernimmt.
  • Ideale Vorbereitung auf einen längeren Aufenthalt im Ausland (z.B. für Studium).

Aufenthaltsdauer

 

  • Da die Eingewöhnungsphase für Au-pairs und Gastfamilien Zeit in Anspruch nimmt, sehen wir von einem nur 6-monatigen Aufenthalt ab.
  • Eine Verlängerung des Au-pair Aufenthalts über 12 Monate hinaus ist gesetzlich nicht möglich.


Rechte des Au-pairs

  • Das Au-pair erhält ein eigenes möbliertes, beheizbares und abschließbares Zimmer, sowie ein monatliches Taschengeld i.H.v. 260 EUR, was auch bei Krankheit fortgezahlt werden muss, sowie einen Zuschuss von 50,- EUR zum Sprachkurs.
  • Abschluss einer privaten Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung durch die Gastfamilie (die Kosten hierfür betragen ca. 39 EUR pro Monat).
  • Dem Au-pair steht ein bezahlter Urlaub von 4 Wochen bei einem Aufenthalt von 12 Monaten zu, bei kürzeren Aufenthalten 2 Werktage für jeden vollen Beschäftigungsmonat.
  • Verpflegung durch die Gastfamilie, d.h. gemeinsame Mahlzeiten mit der Gastfamilie sind selbstverständlich.
  • Die Gastfamilie bezahlt in Deutschland die Gebühren bei den Behörden für Anmeldung und Verlängerung des Aufenthaltstitels.
  • Die Gastfamilie fördert die Teilnahme des Au-pairs an kulturellen Veranstaltungen, den Au-pair-Treffen und Möglichkeiten, um die Region kennen zu lernen.
  • Gesetzliche Feiertage sind grundsätzlich frei oder durch Freizeit auszugleichen.
  • Die Agentur soll jederzeit für das Au-pair erreichbar sein.
  • In Deutschland wird es am Bahnhof/Flughafen von seiner Gastfamilie abgeholt.
  • Kostenübernahme ärztlicher Untersuchungen, die von der Gastfamilie gewünscht sind.

 

Kündigungsschutz: falls das Au-pair-Verhältnis aufgelöst wird, haben beide Parteien eine Kündigungsfrist von 14 Tagen einzuhalten, in denen alle Pflichten und Rechte weiter gelten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.