Die EU Blue Card Germany
Die "EU Blue Card Germany" ist ein befristeter Aufenthaltstitel mit Arbeitsmarktzugang, der einem Angehörigen eines Nicht EU-Staates den legalen Aufenthalt in einem EU-Mitgliedsstaat (z.B. Deutschland) zum Zwecke der Erwerbstätigkeit ermöglicht.
Am 1. August 2012 wurde in Deutschland die EU-Richtlinie zur Blauen Karte EU durch das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der EU Teil des deutschen Rechts.
Die Arbeitssuche in Deutschland ist dadurch für Fachkräfte und Akademiker mit deutschem oder anerkanntem ausländischen Hochschulabschluss für eine Dauer von bis zu sechs Monaten möglich, um ein Arbeitsplatzangebot mit attraktivem Einkommen zu finden.
Dauer und Gültigkeit der EU Blue Card Germany
Die maximale Aufenthaltsdauer mit einer "EU Blue Card Germany" beträgt bei erstmaliger Erteilung vier Jahre. Bei einem Arbeitsvertrag mit einer geringeren Dauer des Arbeitsverhältnisses als vier Jahre wird die "EU Blue Card Germany" für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich dreier Monate vergeben. Eine Verlängerung ist möglich. Es kann auch eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden.
Voraussetzungen
Neben allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen muss Folgendes erfüllt sein:
o 49.600 EUR eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Erteilung der "EU Blue Card Germany" entfällt, wenn dieses Mindestbruttoeinkommen (unabhängig des Arbeitszeitsmodells) erreicht wird.
o 38.688 EUR im Falle eines sog. Mangelberufes (d.h. insbesondere Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Humanmediziner (ausgenommen Zahnärzte) und akademische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie).
Vorteile der EU Blue Card Germany